Jetzt spenden

Zugang

Vor Aufnahme eines Bewohners oder einer Bewohnerin ist es erforderlich, dass eine Kostenzusage seitens eines Leistungsträgers vorliegt.

Wir bieten zunächst ein Informationsgespräch in unserer Einrichtung an, um vor einer eventuellen Aufnahme ein gegenseitiges Kennenlernen zu ermöglichen.

Ein Antrag auf Übernahme der Kosten für eine stationäre Hilfe ist in der Regel beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) als überörtlicher Kostenträger zu stellen. Die Entgegennahme erfolgt nach Terminabsprache bei den Hilfeplanerinnen des LWL in deren Räumlichkeiten vor Ort (Soester Str. 270, Hamm).

Ab dem 65. Lebensjahr ist der überörtliche Träger der Sozialhilfe für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten zuständig.